Ohne Einkommensnachweis
Kredit ohne Einkommensnachweis: welche Unterlagen Sie wirklich brauchen
Für einen Kredit ohne Einkommensnachweis brauchen Sie bei uns keine Gehaltsabrechnungen, keinen Rentenbescheid und keinen Steuerbescheid. Ein regelmäßiges Einkommen setzen wir voraus, belegen müssen Sie es mit der Kreditanfrage aber nicht. Als Unterlage genügt ein gültiges Ausweisdokument. Der Zins ist für jede Anfrage gleich: gebundener Sollzins 3,80 % p. a., effektiver Jahreszins 3,87 %.
Redaktion KRED.IQs · Stand:
20.000 € zum festen Sollzins von 3,80 %
eff. Jahreszins 3,87 % · für jede Bonität gleich
Repräsentatives Beispiel gem. § 17 PAngV: 10.000,00 € Nettodarlehensbetrag, 36 Monate, gebundener Sollzins 3,80 % p. a., effektiver Jahreszins 3,87 %, monatliche Rate 294,35 €, Gesamtbetrag 10.596,60 €.
Kurz gesagt
- Keine Gehaltsabrechnungen und kein Steuerbescheid
- Ein regelmäßiges Einkommen ist trotzdem Voraussetzung
- Als Unterlage genügt ein gültiges Ausweisdokument
- Ohne Schufa-Abfrage und ohne Bürgen
Was bedeutet „ohne Einkommensnachweis“?
Die meisten Banken verlangen für einen Ratenkredit die letzten Gehaltsabrechnungen, von Selbstständigen oft Steuerbescheide und eine betriebswirtschaftliche Auswertung. Bei uns entfällt das: Sie machen Ihre Angaben in der Kreditanfrage selbst und reichen keine Einkommensbelege ein.
Heißt das, ein Einkommen ist egal?
Nein. Ein regelmäßiges Einkommen gehört zu unseren Voraussetzungen – etwa aus einer Anstellung, einer selbstständigen Tätigkeit oder einer Rente. Sie müssen es nur nicht mit Papieren belegen. Wählen Sie die Rate deshalb so, dass sie auch in einem schwächeren Monat bequem in Ihr Budget passt.
Welche Unterlagen brauchen Sie stattdessen?
Ihre Identität bestätigen Sie per Video-Identifizierung oder in einer Postfiliale.
- ein gültiges Ausweisdokument: Personalausweis, Reisepass oder Führerschein
- ein deutsches Girokonto für die Auszahlung und die Raten
- einen Wohnsitz in Deutschland
Für wen ist das besonders praktisch?
Für alle, deren Einkommen sich schwer auf einem Blatt Papier zeigen lässt: wer selbstständig oder freiberuflich arbeitet, in der Probezeit ist, wechselnde Arbeitszeiten hat oder mehrere Einkommensquellen.
Beispielrechnung
- Nettodarlehensbetrag
- 10.000,00 €
- Laufzeit
- 36 Monate
- Gebundener Sollzins
- 3,80 % p. a.
- Effektiver Jahreszins
- 3,87 %
- Monatliche Rate
- 294,35 €
- Gesamtbetrag
- 10.596,60 €
Repräsentatives Beispiel gem. § 17 PAngV: 10.000,00 € Nettodarlehensbetrag, 36 Monate, gebundener Sollzins 3,80 % p. a., effektiver Jahreszins 3,87 %, monatliche Rate 294,35 €, Gesamtbetrag 10.596,60 €. Der Zins ist für jede Anfrage derselbe; Laufzeit und Rate stimmen wir im persönlichen Angebot mit Ihnen ab.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zum Thema Kredit ohne Einkommensnachweis
Brauche ich wirklich keine Gehaltsabrechnungen?
Für die Kreditanfrage nicht. Als Unterlage brauchen Sie ein gültiges Ausweisdokument.
Gilt das für jede Art von Einkommen?
Ja. Ob Gehalt, Einnahmen aus Selbstständigkeit oder Rente: Für alle gelten dieselben Voraussetzungen. Sie sind volljährig, wohnen in Deutschland, haben ein deutsches Girokonto und beziehen regelmäßig Einkommen.
Ist der Zins ohne Einkommensnachweis höher?
Nein. Der Zins ist für jede Anfrage gleich: gebundener Sollzins 3,80 % p. a., effektiver Jahreszins 3,87 %.
Wird meine Schufa abgefragt?
Nein. Wir stellen keine Anfrage bei der Schufa oder einer anderen Auskunftei.
Repräsentatives Beispiel gem. § 17 PAngV: 10.000,00 € Nettodarlehensbetrag, 36 Monate, gebundener Sollzins 3,80 % p. a., effektiver Jahreszins 3,87 %, monatliche Rate 294,35 €, Gesamtbetrag 10.596,60 €.
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